Umfassendes Erkenntnisvermögen, freier Wille, zur Uneigennützigkeit fähiges Gefühl: Dies sind die Vorrechte, die den Menschen auf den Gipfel der irdischen Geschöpfe stellen. Da es umfassend ist, nimmt das Erkenntnisvermögen Kenntnis von allem, was ist, in der Welt der Grundsätze ebenso wie in der der Erscheinungen; da er frei ist, vermag der Wille sogar das zu wählen, was seinem unmittelbaren Vorteil oder dem Angenehmen entgegensteht; da es uneigennützig ist, ist das Gefühl in der Lage, sich von außen zu betrachten und auch, sich an die
Stelle anderer zu versetzen. Jeder Mensch kann das grundsätzlich, während das Tier das nicht kann, was den Einwand ausräumt, dass nicht alle Menschen demütig und wohltätig seien; freilich schwächen die Auswirkungen des «Sündenfalls» die Vorrechte der menschlichen Natur ab, sie können sie aber nicht abschaffen, ohne den Menschen selbst abzuschaffen. Zu sagen, der Mensch sei mit einem zur Objektivität fähigen Gefühl ausgestattet, bedeutet, dass er eine Subjektivität besitzt, die nicht in sich verschlossen ist, sondern offen für die anderen und für den Himmel; tatsächlich kann sich jeder normale Mensch in einer Lage befinden, in der er spontan die menschliche Fähigkeit zum Mitgefühl oder zur Großherzigkeit bekunden wird, und jeder Mensch ist in seinem Kern mit dem ausgestattet, was wir den «religiösen Instinkt» nennen könnten…
Frithjof Schuon Archive